IV. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Schecks gelten nicht als vertragsmäßige Zahlungsmittel. Teilrechnungen sind innerhalb von 12 Tagen fällig.

(2) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Für jede Mahnung, schriftlich oder in Textform, ist INTRAFORM berechtigt, 5,00 € pauschalierte Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

(3) Kommt der Vertragspartner mit einer vereinbarten Teilzahlung in Verzug, wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig und ist ab Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten oder, sofern an dem Vertrag ein Verbraucher nicht beteiligt ist, mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(4) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die aus der Auftragsbestätigung zu entnehmen sind, berechtigt INTRAFORM die Leistung zu verweigern, bis Vorauszahlung oder Sicherheit in voller Höhe geleistet ist.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.