II. Angebot, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss

(1) Angebote der INTRAFORM sind frei bleibend und unverbindlich. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(2) Im Angebot oder den dazu gehörenden Unterlagen enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über den Vertragsgegenstand und Leistungen gelten nur annähernd.

(3) Sämtliche Angebotsunterlagen, Muster, Zeichnungen, Unterlagen- oder Pläne bleiben Eigentum der INTRAFORM. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

(4) Ein Vertragsschluss kommt mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung der INTRAFORM zustande. Die Auftragsbestätigung enthält alle wichtigen Auftragsdaten und ist allein maßgebend für Preise, Maße, Eigenschaften und sonstige Vereinbarungen zum Leistungsumfang.

(5) Die Fertigmaße werden nach Bedarf am Bau genommen. Ergibt sich beim Aufmaß, dass sich die Abmessungen der Elemente oder der Umfang der Leistung gegenüber der Auftragsbestätigung ändert, ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren, der in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.